Standortgebundene Vorhaben können Schutzobjekte betreffen (z.B. inventarisierte Objekte, geschützte und schützenswerte Lebensräume, Objekte des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler BLN). In diesen Fällen müssen die wertvollen Lebensräume und Landschaften sowie die seltenen Tier- und Pflanzenarten bestmöglich geschützt werden. Zudem sind allfällig vorhandene Schutzziele zu beachten. Kann eine Beeinträchtigung nicht vermieden werden, ist das Vorhaben jedoch von überwiegendem Interesse, sind zwingend Massnahmen zur Wiederherstellung dieser Lebensräume oder ansonsten angemessener Ersatz zu leisten.
Gerne beraten wir Sie bei der Planung Ihres Vorhabens zu den Schnittstellen des Natur- und Landschaftsschutzes. Insbesondere beurteilen wir die Projektauswirkungen, eruieren den Ersatzbedarf auf Basis von anerkannten Methoden und erarbeiten Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen. Ziel ist stets ein bewilligungsfähiges Projekt unter bestmöglicher Berücksichtigung der Natur- und Landschaftswerten, bei einem realistischen und pragmatischen Ansatz.
In der Regel bilden Vegetationsaufnahmen und Lebensraumkartierungen vor Ort eine unverzichtbare Basis für unsere Arbeit. Mit Freude unterstützen wir auch Kantone und Gemeinden bei Inventaren, (floristischen) Artenförderkonzepten oder Pflegeplanungen von wertvollen Gebieten.