Die landschaftspflegerische Begleitplanung als Teil der Landschaftsplanung konzentriert sich auf den Schutz und die Kompensation von Eingriffen in die Natur durch Bauprojekte oder andere menschliche Aktivitäten.
Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) stellt sicher, dass Natur- und Landschaftsaspekte in jeder Phase der Planung und des Baus angemessen berücksichtigt werden. Er ist insbesondere bei Bauprojekten erforderlich, welche den Naturhaushalt beeinflussen, wie Strassenbau-, Abbau-, Deponie- und Wasserbauprojekte. Der LBP umfasst konkrete Massnahmen zur Minimierung von Eingriffen und zur Erhaltung der Natur und des Landschaftsbilds.
Der LBP beinhaltet auch allfällige Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen sowie nach Abschluss der Arbeiten zweckmässige Unterhalts- und Pflegemassnahmen.
Der LBP ist ein Bestandteil des Bauvorhabens bzw. der Baupläne, die in einem UVP-Verfahren geprüft und beurteilt werden. Im Rahmen des LBP werden oft mehrere Detailpläne erstellt wie z.B. Bepflanzungs-, Ansaat- oder Pflegeplan.
Mit geschultem Auge, Ausbildung und Erfahrung sowie passender Darstellung / Visualisierung setzen wir uns dafür ein, dass sich Projekte im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung über geeignete (Landschafts)-Formen, Material- und Pflanzenwahl in die ortstypische Natur- oder Kulturlandschaft einfügen und ihr ökologischer Wert erhalten oder verbessert wird.