Gewässer sind vielfältige Lebensräume für Tiere und Pflanzen, beliebte Naherholungsgebiete und dienen auch der Nutzung der Wasserkraft. Damit Gewässer diese Schutz- und Nutzungsansprüche erfüllen und Teil einer funktionierenden integralen Wasserwirtschaft sein können, brauchen sie genügend Raum. Dieser Raum ist jedoch begehrt und wird vielerorts knapper.
Durch das 2011 revidierte Gewässerschutzgesetz und die revidierte Gewässerschutzverordnung verpflichtet der Bund die Kantone den Gewässerraum zu sichern.
Zur Bestimmung der notwendigen Gewässerraumbreite sind die Raumansprüche des Hochwasserschutzes, der Renaturierung, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Gewässernutzung abschnittsweise abzuklären.
ilu AG definiert im interdisziplinären Team die Gewässerräume und erarbeitet die entsprechenden Unterlagen und Pläne.